Nach der neuen Regelung ab dem 01.04.2016 ja, ansonsten muss das Gläubigerkonto angegeben werden. Antworten
Zwangsvollstreckung- Ab 01.04.2016 Formularpflicht!
Ist immer eine Geldempfangsvollmacht beizufügen?
Nach der neuen Regelung ab dem 01.04.2016 ja, ansonsten muss das Gläubigerkonto angegeben werden.